Umzug in die neue Wohnung
Umzug in die neue Wohnung Im Fall, wenn man sein Umziehen plant, soll man vor allem alle bedeutenden formallen Angelegenheten erledigen. erst wenn Sie Ihren neuen Mietvertrag abgeschlossen haben, müssen Sie Ihren bestehenden Mietvertrag kündigen. Oft gibt es eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Mit Ihrem neuen Vermieter sollten Sie selbstverständlich besprechen, welche Renovierungsmassnahmen in dem …